Anfangs waren alle Quad´s als Motorrad oder in sogenannten Sonderklassen eingestuft. Nun zeigt sich aber,
daß Quad´s einen anderen Schadensverlauf als Motorräder haben, bei Motorrädern gibt es viele
Eigenunfälle ohne andere Beteiligungen, also aus der Kurve gerutscht und keinen anderen getroffen,
so mit relativ geringe Haftpflicht aber hohe Vollkasko.
Bei den Quad´s ist es umgekehrt, relativ viele Unfälle mit Fremdbeteiligung.
So mit haben schon mehrere Versicherungen eine eigene Fahrzeuggruppe für die Quad´s eröffnet. Einige
Quadfahrer sind versicherungstechnisch auch schon auf die Nase gefallen, weil sie durch die Angabe des
Herstellers (z.B. Kawasaki) in die billige Motorradversicherung "hineingerutscht" sind und bei einer
Schadensregulierung dann aufgefallen ist, dass es sich nicht um ein Motorrad sondern um ein Quad gehandelt
hat. Da hat sich die Versicherung dann die gesamten Kosten wieder zurückgeholt.
Aus diesem Grund gibt es seit 07/2005 bei verschiedenen Versicherern einen speziellen Tarif für Quad´s und ATV´s,
sowie Prämien für Fahrzeuge die mit dem S Führerschein gefahren werden können.
Daher ergibt sich folgender Fragenkatalog um den Versicherungsbeitragssatz zu errechnen.
- Geb. Datum Versicherungsnehmer?
- Beruf Versicherungsnehmer?
- Wo wird das Fahrzeug Nachts abgestellt?
- Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie?
- Fahrzeugtyp und Hersteller?
- Leistung in KW oder PS?
- Neuwert des Fahrzeuges?
- Erstzulassung des Fahrzeuges?
- Leergewicht des Fahrzeuges?
- Jährliche Fahrleistung in Kilometer?
- Gewünschter Versicherungsschutz ?
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